JudikaturJustizRS0015201

RS0015201 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 1930

Die im Falle des § 469 ABGB durch Tilgung der Forderung freigewordene Pfandstelle kann nicht im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Liegenschaftseigentümer übertragen werden.