Spruch Der Revision der beklagten und widerklagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der klagenden und widerbeklagten Partei Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstrichters in ihrem Punkt A, erster Satz, wiederhergestellt wird. …
Text Entscheidungsgründe: Der Oberste Gerichtshof hatte sich mit dem zwischen dem Kläger und der Beklagten, seiner ehelichen Tochter, in Ansehung der Liegenschaft EZ ***** (Haus in der *****) bestehenden Rechtsverhältnis bereits in seiner Entscheidung vom 14. 3. 1962, 1 Ob 46/62, zu befassen. Sie bezog s…
Rechtliche Beurteilung In diesem Belang vermag der Oberste Gerichtshof dem Berufungsgericht aber nicht zu folgen. Der Fruchtnießer hat gewiss grundsätzlich die Verwaltungsbefugnis, die Verwaltung durch ihn selbst ist für das Institut des Fruchtgenusses aber nicht wesentlich. Er kann nämlich - unbeschadet seines Rechtes au…