Spruch Streichung einer Testamentsklausel begrundet keine Erbunwürdigkeit, wenn sie nicht in der Absicht erfolgte, den Willen des Erblassers zu frustrieren. Entscheidung vom 14. Feber 1951, 1 Ob 722/50. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Der Kläger begehrt vom Beklagten die Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde, auf Grund welcher bei einem ein Achtel-Anteil des Beklagten am Haus EZ. 1029 Grundbuch die Beschränkung seines Eigentumsrechtes durch die in der letztwilligen Erklärung der Mutter der Streitteile Hilde H. vom 6. Mä…
Rechtliche Beurteilung Aus den Gründen: Was endlich die Auslegung des § 542 ABGB. in der Richtung der Erbunwürdigkeit des Klägers betrifft, so ist die Unterdrückung eines letzten Willens die Voraussetzung. Unterdrückt wird ein letzter Wille unter anderem dann, wenn dessen Verfälschung ein Handeln gegen die Intentionen de…