JudikaturJustizRS0014974

RS0014974 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2014

Soweit bei einer Teilung des Gemeinschaftsgutes nach ehegüterrechtlichen Regelungen Vereinbarungen der Ehegatten zu beachten sind, bestimmten diese, was aus dem Gemeinschaftsgut, gegebenenfalls auch unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form, in das nach erbrechtlichen Grundsätzen abzuhandelnde Vermögen des verstorbenen Ehegatten fällt.

Entscheidungen
3