JudikaturJustizRS0014828

RS0014828 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2019

Es begründet Arglist, die der Einrede der Verjährung entgegengesetzt werden kann, wenn zuerst auf die Einrede der Verjährung verzichtet und dann doch im Prozess die Verjährung eingewendet wird.

Entscheidungen
39