Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 37.871,56 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 6.311,93, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Mit der am 13. 3. 1995 beim Erstgericht eingelangten Klage stell…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - der gegenteilige Ausspruch des Berufungsgerichtes ist nicht bindend - nicht zulässig. Richtig ist zwar, dass in der "Vorentscheidung" 7 Ob 177/98z (= ecolex 1999, 617 [Wilhelm] = ÖBA 1999, 900 [Apathy]) nicht geprüft wurde, ob ein listi…