RS0014809 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Arglist ist beim Vergleich bereits dann gegeben, wenn ein Teil über entscheidende Tatsachen Gewissheit hat und dies dem anderen verheimlicht ( 2 Ob 561/77 ).
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Arglist ist beim Vergleich bereits dann gegeben, wenn ein Teil über entscheidende Tatsachen Gewissheit hat und dies dem anderen verheimlicht ( 2 Ob 561/77 ).