Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 16.309,05 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 3.840 S Barauslagen und 1.133,55 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat der Rechtsvorgängerin der Klägerin, der W*** P*** OHG, im Jahre 1972 mehrere Darlehen gewährt. Zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung waren Ökonomierat Josef P*** und seine Tochter Herta K*** die Gesellschafter der OHG. Beide waren gemeinsam vertretungsbefugt. Dr…
Rechtliche Beurteilung Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß generell ausdrückliche und stillschweigende Erklärungen bezüglich ihrer einen Vertrag begründenden Wirkung gleichstehen (Rummel Rdz 9 zu § 863). Für die Frage, ob eine schlüssige Willenserklärung vorliegt, ist demnach nicht die innere Absicht der Parteien, son…