JudikaturJustizRS0014711

RS0014711 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Der durch die Unbestimmtheit entstehende Mangel ( Dissens ) ist "heilbar" im Sinne eines neuen Vertragsschlusses, wenn ein späteres Verhalten nach § 863 ABGB eindeutige Schlüsse auf den jetzt gegebenen bestimmten Bindungswillen zulässt.

Entscheidungen
7