JudikaturJustizRS0014700

RS0014700 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Februar 2022

Für die Bestimmbarkeit genügt es, wenn vertragsmäßig dem Käufer das Recht der Auswahl der Waren eingeräumt wird, die im Betriebe des Verkäufers regelmäßig zum Zwecke des Verkaufes geführt werden und für die Listenpreise bestehen ( Auswahl unter den im Geschäft geführten Elektrogeräten ).

Entscheidungen
5