Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 6.086,40 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.014,40 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der Beklagten mit Schreiben vom 21. 5. 1997 wegen verschiedener Äußerungen, die er gegenüber dem Vorstandsdirektor der Beklagten abgegeben hatte, entlassen. Das Entlassungsschreiben wurde ihm zwischen dem 21. und dem 27. Mai 1997 zugestellt. In der Zeit vo…
Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, der Kläger sei zum Zeitpunkt der Zustellung des Entlassungsschreibens völlig geschäftsunfähig gewesen, weshalb die Entlassung unheilbar unwirksam sei, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der Begründung der angefochtenen Entscheidung …