JudikaturJustizRS0014653

RS0014653 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Verträge vollkommen handlungsunfähiger Personen sind ohne Rücksicht auf ihren Inhalt absolut nichtig und auch nicht genehmigungsfähig. Die Nichtigkeit kann auch nicht heilen, wenn der wieder handlungsfähig Gewordene etwa selbst genehmigt.

Entscheidungen
25