JudikaturJustizRS0014635

RS0014635 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2015

Fehlt es einer Person an der Einsicht in das Wesen einer anwaltlichen Vertretung und an der Kritik über die Zweckmäßigkeit einer solchen Vertretung in ihrer konkreten Lage, mangelt es an der erforderlichen Geschäftsfähigkeit zum Abschluss eines Vertrages über ihre anwaltliche Vertretung.

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3