JudikaturJustizRS0014606

RS0014606 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2022

Die in ein umfangreiches Vertragsformblatt aufgenommene Klausel, ein Bürge, der die Haftung für einen zeitlich und der Höhe nach begrenzten Kredit übernimmt, hafte darüber hinaus mit dem Kreditnehmer abgeschlossenen oder künftig abzuschließenden Kreditverträgen, ist ungewöhnlich im Sinne des § 864a ABGB.

Entscheidungen
8