Spruch Es wird der Revision Folge gegeben und in Abänderung des angefochtenen Urteils das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.164,70 S bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin enthalten 320,-- S an Barauslagen und 167,70 S an …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von 20.088,40 S samt Anhang und brachte zur Begründung ihres Begehrens vor: Sie habe der Beklagten einen Transporter VW 295 Diesel vermietet. Dieses Kraftfahrzeug sei ihr von der Beklagten mit beschädigtem Koffer…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Sinne der nachstehenden Ausführungen zulässig und berechtigt. Gegen die übereinstimmende Auffassung der Vorinstanzen, daß Punkt 6 B c cb der übernahme- und Geschäftsbedingungen der Klägerin (unbegrenzte Haftung des Mieters für Schäden an Kofferaufbauten, sofern der Mieter nicht s…