JudikaturJustizRS0014511

RS0014511 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2009

Vertragsbedingungen, die nicht ganz außer der üblichen Linie liegen und auch nicht versteckt auf irgendeiner Urkunde angebracht sind, müssen vom Empfänger der Urkunde, der selbst Kaufmann ist, beachtet und abgelehnt werden, damit er nicht als einverstanden angesehen werde.

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