Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 5.358,14 bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten S 893,02 USt, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****, K*****gasse 12. Der Beklagte ist infolge Eintritts in die Mietrechte seiner am 4.4.1991 verstorbenen Großmutter Maria P*****, Mieter einer im dritten Stock dieses Hauses gelegenen Wohnung. Ab dem Zeitpunkt des…
Rechtliche Beurteilung Der Beklagte macht in seinem Rechtsmittel geltend, den Klägern sei ab 4.4.1991 bekannt gewesen, daß er in das Mietrecht seiner Großmutter eingetreten sei, sie hätten daher ab diesem Zeitpunkt eine Erklärung gemäß § 46 Abs 2 MRG abgeben können. Sie hätten aber am 11.7.1991 die Räumungsklage eingebra…