Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wieder hergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 737,48 EUR bestimmten Kosten der Rechtsmittelverfahren (darin enthalten 92,08 EUR USt, 18…
Text Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei richtete 1954 ein Ansuchen an die Generaldirektion der ÖBB, ihr einen geeigneten Raum im Gebäude des neuen Hauptbahnhofs in G***** zur Errichtung eines Kinos miet oder pachtweise zu überlassen. Sie hatte dabei die Absicht, die Bahngrun…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig: Zwar kommt der Frage, ob ein schlüssiger Verzicht vorliegt, grundsätzlich keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu (RIS-Justiz RS0107199). Allerdings ist das Berufungsgericht hier von den vom Obersten Gerichtshof entwickelten Grundsätzen zur Beurteilung eines K…