Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 14.841,- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Umsatzsteuer von S 2.473,50, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 403.144,80 sA im wesentlichen mit der Begründung, daß ein von ihr dem Beklagten gewährter Kredit per 30.6.1987 mit diesem Betrag aushafte und fällig sei. Der Beklagte wendete im wesentlichen ein, er sei nie …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Hinblick auf die Höhe des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, ohne die im § 503 Abs 2 ZPO normierte Einschränkung der Revisonsgründe zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nich…