Spruch Aus Anlass des Revisionsrekurses werden die Beschlüsse der Vorinstanzen dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: „Die Vereinbarung vom 15. 4. 2019 zwischen der Verlassenschaft des am 18. 1. 2019 verstorbenen H*, vertreten durch die erbantrittserklärten Erben a) E*, geboren am *, b) T*, gebore…
Text Begründung: [1] Die Minderjährigen sind die Kinder des am 18. 1. 2019 verstorbenen H* und seiner Ehegattin M*. Der Verstorbene hinterlässt neben den beiden Minderjährigen und seiner Witwe auch den volljährigen Sohn A*. Er hinterließ kein Testament, jedoch ein Kodizill vom 16. 2. 2015. Im Verlassen…
Rechtliche Beurteilung [23] Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt . 1. Zur Vertretung der minderjährigen Kinder durch die Mutter [24] Die minderjährigen Kinder sind im vorliegenden Pflegschaftsverfahren durch ihre Mutter vertreten, die die Übernahme der für die Vertretung durch den von ihr beauftragten Recht…