JudikaturJustizRS0013998

RS0013998 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2007

Der Versicherer, der mündliche Ergänzungen oder Abweichungen vom Text des Antragsformulares ausschließen will, muß dies durch einen auffallenden Aufdruck etwa in roter Farbe klarstellen.

Entscheidungen
7