Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 55.929 (darin enthalten S 9.321,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Berufungsbeantwortung sowie die mit S…
Text Entscheidungsgründe: Die Winfried L***** GesmbH war im Herbst 1995 Eigentümerin der bebauten Liegenschaft W*****, die mit zwei Höchstbetragshypotheken zugunsten der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei G***** AG***** (im Folgenden der Einfachheit halber auch beklagte Partei genannt) in Höhe von …
Rechtliche Beurteilung Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag der beklagten Partei nach § 508 Abs 1 ZPO, seinen Ausspruch dahin abzuändern, dass die ordentliche Revision für zulässig erklärt werde, ist verfehlt, weil beim vorliegenden, S 260.000 übersteigenden Entscheidungsgegenstand infolge des Ausspruches des Be…