JudikaturJustizRS0013907

RS0013907 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 1988

Jeder Teilnehmer an einem Preisausschreiben, für den nach den zugrundeliegenden Bedingungen die konkrete Möglichkeit besteht, den freigewordenen Preis zu erlangen, hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit der Preisverleihung an eine nicht teilnahmeberechtigte Person. Die Neuvergabe hat durch das Preisgericht zu erfolgen.

Entscheidungen
2