JudikaturJustizRS0013896

RS0013896 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juli 2014

Eine auf § 858 ABGB gestützte Klage kann nur gegen alle Miteigentümer der betreffenden Liegenschaft gerichtet werden. Hingegen kann ein verbindliches Versprechen, den Zaun zu errichten, jeder Miteigentümer für sich mit einer von der Wirksamkeit der Zusage der anderen Miteigentümer unabhängigen Wirkung abgeben; daher kann in diesem Fall die Zusage jedes einzelnen Miteigentümers gegen diesen allein durchgesetzt werden.