Spruch Zuständigkeit des Gerichtes für Schadenersatzansprüche wegen unbefugter Holzbringung ohne vorangegangenes Verwaltungsverfahren. Zuständigkeit des Streitrichters für einen Schadenersatzanspruch auf Naturalersatz auch dann, wenn er auf Neuversetzung von Grenzsteinen gerichtet ist OGH 28. Jänner 1970,…
Text Der Kläger behauptet, der Beklagte habe ihm durch Transport von Holz über seinen Grund einen Schaden von mindestens 50.000 S zugefügt. Auch habe er dabei drei Grenzsteine ausgegraben und weggebracht, sodaß jetzt die Grenze nicht mehr kenntlich sei. Er beantragt u a das Urteil, der Beklagte sei schul…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Was den vom Kläger aus der Bringung des Holzes des Beklagten über seinen Grund geltend gemachten Schadenersatzanspruch betrifft, wurden eine solche Bringung und die daraus entstehenden Ersatzansprüche seinerzeit durch § 14 ForstG RGBl 1852/250 geregelt. Nach Aufhebung dieser Bes…