JudikaturJustizRS0013869

RS0013869 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 2007

Die in § 847 ABGB für die Teilung eines gemeinschaftlichen Gutes aufgestellten Grundsätze gelten sinngemäß auch dann, wenn eine im Alleineigentum einer Person stehende Liegenschaft einer Person geteilt oder wenn Grundstücke von einem Grundbuchskörper abgeschrieben werden sollen.

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