Spruch Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es zu lauten hat: 1.) Die beklagte Partei ist schuldig, die Vornahme von Eingriffshandlungen in das Miteigentum der klagenden Partei an der EZ ***** KG ***** unter Verletzung des Zustimmungsrech…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 337/5. Die Rechtsvorgänger der Streitteile habe am 11. 12. 1958 im Verfahren C 119/58 des Bezirksgerichtes Mondsee folgenden Vergleich abgeschlossen: 1.) Die Kläge…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist berechtigt, weil zur Frage, ob das Fehlen der Einstimmigkeit der Miteigentümer konstitutiv durch richterlichen Beschluss über die Genehmigung einer Änderungsmaßnahme zu erfolgen hat oder auch als Vorfrage in einem auf Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes gerichtet…