Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Am Verlassenschaftsverfahren war nur eine erbl. Nichte beteiligt, die dort auf Grund des Testaments vom 15.6.1988 zum gesamten Nachlaß die unbedingte Erbserklärung abgab und das eidesstättige Vermögensbekenntnis erstattete. Mit Beschluß vom 1.6.1993 nahm das Erstgericht u.a. die unbedin…
Rechtliche Beurteilung Die jüngere Rechtsprechung (ZfRV 1989, 153 u.va.; zuletzt wieder 1 Ob 633/91) billigt dem Vermächtnisnehmer als Nachlaßgläubiger (§ 688 iVm § 811 ABGB) die Beteiligtenstellung im Verlassenschaftsverfahren und damit auch das Rechtsmittelrecht soweit zu, als durch eine abhandlungsgerichtliche Entschei…