Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, dem Beklagten die mit S 9.518,40 (darin 1.586,40 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Dem Beklagten wurde am 1.10.1991 in einem Fahrnisexekutionsverfahren ein PKW der Type BMW 325 ix um das geringste Gebot von 102.500 S zugeschlagen. Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Herausgabe dieser Sache. Sie habe den PKW am 1.9.1989 um 474.897 S gekauft und dar…
Rechtliche Beurteilung Die von der klagenden Partei gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache erhobene außerordentliche Revision ist zulässig, weil zur Frage, welche Bedeutung das Fehlen eines Typenscheins bei der gerichtlichen Veräußerung hat, eine Rechtsprechung des …