JudikaturJustizRS0013440

RS0013440 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2019

Der Außerstreitrichter hat die Entscheidung über die Genehmigung der Aufkündigung eines Minderheitseigentümers durch die Mehrheitseigentümer nach Ermessen darnach zu fällen, ob die von der Mehrheit beschlossene Maßnahme offenbar vorteilhaft ist.

Entscheidungen
15