Spruch Aus Anlass des Revisionsrekurses werden die Entscheidungen der Vorinstanzen, die in der Abweisung des Unterhaltsherabsetzungsbegehrens des Vaters für die Zeit ab 1. November 2001 als unangefochten von dieser Entscheidung unberührt bleiben, hinsichtlich des Zeitraums vom 1. 1. 2001 bis zum 31. 10. 20…
Text Begründung: Am 4. 12. 2001 beantragte der Vater, die zuletzt mit S 3.600,- monatlich festgesetzten Unterhaltsbeiträge für die Zeit vom 1. 1. 2001 bis zum 30. 4. 2001 auf monatlich S 3.100, , für die Zeit vom 1. 5. 2001 bis zum 31. 10. 2001 auf monatlich S 1.700,- und ab 1. 11. 2001 auf monatlich S…
Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Verfahrens sind nur mehr Unterhaltsforderungen für die Zeit vor der Konkurseröffnung. Derartige Ansprüche (Rückstände) sind Konkursforderungen und nach Maßgabe der Bestimmungen der KO zu behandeln (RIS Justiz RS0037149; ZIK 2001, 55; EvBl 1991/64). Ein Pflegschaftsverfahren, soweit e…