Spruch Um den Verkauf eines Teiles der gemeinschaftlichen Sache herbeizuführen, muß eine Teilungsklage erhoben werden, die auch darauf gerichtet werden kann, die Gemeinschaft nur an einem Teil der gemeinschaftlichen Sache aufzuheben. Entscheidung vom 14. Feber 1951, 3 Ob 494/50. I. Instanz: Bezirksgericht…
Text Die Antragsteller, die zusammen zu zwei Dritteln Eigentümer der Liegenschaft sind, begehren unter Berufung auf § 835 ABGB. die Wirksamerklärung des Verkaufes eines Teiles der Liegenschaft (Längstrakt Wassergasse, Erlauftrakt und Pferdestall) an Erika L. gegenüber den Antragsgegnern. Das Erstgericht…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet in den Bestimmungen über die Gemeinschaft des Eigentums scharf zwischen der gemeinsamen Sache, dem "Hauptstamm", und den daran bestehenden Eigentumsrechten einerseits und der Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache anderseits. …