JudikaturJustizRS0013251

RS0013251 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juli 2017

Das Pflegegeld dient ausschließlich der pauschalierten Abgeltung des Sonderbedarfs pflegebedürftiger Personen, weshalb es insoweit bei der Unterhaltsbemessung zur Gänze außer Betracht zu bleiben hat.

Entscheidungen
15