Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).…
Text Begründung: Das Urteil des Berufungsgerichts enthält zwar keinen ausdrücklichen Bewertungsausspruch für das auf Zivilteilung einer Liegenschaft gerichtete Klagebegehren, doch wird in der rechtlichen Beurteilung auf den dreifachen Einheitswert hingewiesen, wonach der Wert des Entscheidungsgegenstands…
Rechtliche Beurteilung 1. Zunächst liegt die in der Revision behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nicht vor. In diesem Zusammenhang reicht es aus, darauf hinzuweisen, dass sich schon das Erstgericht mit der klägerischen Behauptung, ein Wohnrecht sei nicht entstanden, auseinandergesetzt hat, sodass von einer…