RS0013226 – OGH Rechtssatz
RS0013226 – OGH Rechtssatz
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Der Miteigentümer (hier: Minderheitseigentümer) ist zwar berechtigt, ungerechtfertigte Eingriffe in das (gemeinsame) Eigentum gegen jeden - daher auch gegen einen anderen Miteigentümer - geltend zu machen. Also auch gegen einen titellosen Benützer mit Räumungsklage vorzugehen. Daraus folgt aber nicht, dass in allen Fällen auch die Übergabe des geräumten Objektes an ihn zu erfolgen hat. Dazu bedürfte es eines Rechtstitels seinerseits. Anderenfalls kann er nur die Räumung schlechthin begehren. Dies stellt aber gegenüber dem gestellten Begehren auf geräumte Übergabe an die klagende Partei (hier: Minderheitseigentümer) ein "Minus" dar.