JudikaturJustizRS0013100

RS0013100 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Februar 2016

Der Absonderungskurator nach § 812 ABGB hat nur die Vermengungsgefahr abzuwehren. Hingegen ist es nicht seine Aufgabe, die Verlassenschaft in Rechtsstreitigkeiten und Exekutionen zu vertreten.

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