Spruch Wer die Absonderung des Nachlasses begehrt, muß trotz der Bestimmungen des § 2 Abs. 2 Z. 5 und 6 AußstrG. das Vorhandensein der Voraussetzungen des § 812 ABGB. wenigstens behaupten. Insoweit tritt an die Stelle der Offizialmaxime die Dispositionsmaxime. Entscheidung vom 1. August 1952, 2 Ob 462/52.…
Text Das Erstgericht hat auf Antrag des angeblichen Erbschaftsgläubigers Robert L. gemäß § 812 ABGB. die Absonderung der Verlassenschaft von dem Vermögen der Erben bewilligt. Das Rekursgericht hat den Antrag des Genannten abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hat dem Revisionsrekurs des Erbschaftsgläubig…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Dem Rekursgericht ist darin beizupflichten, daß dem Absonderungsantrag des Revisionsrekurswerbers deshalb ein Erfolg versagt bleiben muß, da er sich mit der unbegrundeten Behauptung einer Besorgnis im Sinne des § 812 ABGB. begnügt, ohne Umstände vorzubringen, welche eine solche …