JudikaturJustizRS0013042

RS0013042 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2016

Die Belohnung des Verlassenschaftskurators für eine Tätigkeit, welche der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse diente und im Konkurs der Verlassenschaft vom Masseverwalter übernommen und verwertet werden kann, ist insoweit als Masseforderung gemäß § 46 Abs 1 Z 2 KO anzusehen, als sich die Masse dadurch Honorar für den Masseverwalter ersparte.

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