RS0013042 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Belohnung des Verlassenschaftskurators für eine Tätigkeit, welche der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse diente und im Konkurs der Verlassenschaft vom Masseverwalter übernommen und verwertet werden kann, ist insoweit als Masseforderung gemäß § 46 Abs 1 Z 2 KO anzusehen, als sich die Masse dadurch Honorar für den Masseverwalter ersparte.