JudikaturJustizRS0012970

RS0012970 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. August 2015

Schenkungen auf den Todesfall sind keine Schenkungen im Sinne des § 785 ABGB, weshalb ihr Wert bei Berechnung des Pflichtteiles auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sie länger als 2 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht worden sind.

Entscheidungen
6