Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerinnen sind schuldig, der Beklagten die mit S 42.759,89 bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin S 7.126,65 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Adoptivvater der Klägerinnen, Dipl.-Ing.Dr.Walter O*****, ist am 24. März 1992 gestorben. Er hinterließ ein Testament vom 17.1.1992 mit einem Nachtrag vom 17.3.1991. Zum Alleinerben setzte er den "Verein *****" ein. Seine Witwe, Anneliese O*****, hatte am 14.August 1992 ei…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision der Klägerinnen ist zulässig, weil sich der Oberste Gerichtshof bisher nicht mit der Frage befaßt hat, ob der Beschenkte auf den Todesfall für die Klage des Pflichtteilsberechtigten passiv legitimiert ist; sie ist aber nicht berechti…