JudikaturJustizRS0012923

RS0012923 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Oktober 2013

Der Noterbe kann nicht vom Beschenkten Auskunft oder gar den Offenbarungseid fordern. Nur der Erbe ist verpflichtet, ihm über Schenkungen, insbesondere auch über selbsterhaltene nach Tunlichkeit Auskunft zu geben und nötigenfalls einen Offenbarungseid zu leisten.

Entscheidungen
7