JudikaturJustizRS0012897

RS0012897 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2007

Das Gesetz stellt bezüglich ihrer Beitragspflicht zum Pflichtteil Erben und Vermächtnisnehmer einander durchaus gleich. Die Haftung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten nach Maß der erhaltenen Zuwendung trifft alle, die Zuwendungen aus dem Nachlass erhalten haben.

Entscheidungen
3