Spruch § 777 ABGB ist auch dann anwendbar, wenn der Erblasser zwar die physische Existenz eines Enkels kennt, aber glaubt, es handle sich nicht um das leibliche Kind seines Sohnes Die Ansprüche nach § 776 und nach § 777 ABGB verjähren gemäß § 1487 ABGB in drei Jahren OGH 28. 11. 1972, 5 Ob 212/72 (OLG Gr…
Text Der Beklagte wurde als ehelicher Sohn der Ehegatten Anton und Elisabeth G am 4. 6. 1922 geboren. Die Klägerin wurde von Elisabeth G am 5. 1. 1925 geboren, als die Ehe noch aufrecht war. Diese wurde erst mit Beschluß des BG Villach vom 25. 7. 1925 von Tisch und Bett geschieden und schließlich mit Bes…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Im Rahmen der Behandlung des Revisionsgrundes nach § 503 Z 4 ZPO ist davon auszugehen, daß die klagende Partei in erster Linie sachverhaltsmäßig und auch unter ausdrücklicher Heranziehung der Bestimmungen des § 777 ABGB als übergangene Noterbin gegenüber Paul G ihren d…