Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluß des Rekursgerichtes wird in dem die Entscheidung des Erstgerichtes abändernden Teil dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes in seinem Punkt a) und in seinem Kostenausspruch wiederhergestellt wird. Die gefährdete Partei ist schuldig, i…
Text Begründung: Am 12. Dezember 1982 verstarb Erhard B, der der uneheliche Vater der gefährdeten Partei und der Ehemann der Gegnerin der gefährdeten Partei war. Im Verlassenschaftsverfahren A 684/82 des Bezirksgerichtes C wurde mit dem Beschluß vom 10. Dezember 1984 der gesamte Nachlaß auf Grund des Erb…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist berechtigt. Die Gegnerin der gefährdeten Partei stellt sich darin auf den Standpunkt des Erstgerichtes, wonach das Aufgriffsrecht, welches ihr im Punkt 6. des Notariatsaktes vom 24. April 1964 eingeräumt wurde, einseitig nicht widerrufen werden könne, weshalb der allein aus d…