JudikaturJustizRS0012797

RS0012797 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juli 2019

Wer sich auf ein in Verlust geratenes Testament beruft, muss nicht nur dessen Inhalt nachweisen, sondern auch den Umstand, dass der Verlust oder die Vernichtung des Testaments auf einem Zufall beruht und nicht auf den Willen des Erblassers zurückzuführen ist.

Entscheidungen
6