Spruch Der Ersteher von Fahrnissen erwirbt mit dem Zuschlag Eigentum. Eines besonderen Übergabsaktes bedarf es nicht. Entscheidung vom 18. November 1953, 1 Ob 829/53. I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt - Wien; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.…
Text Das Erstgericht hat der Exszindierungsklage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Tatsachenfeststellungen, gegen deren Richtigkeit keine Bedenken bestanden, als von der Berufung nicht bekämpft, übernommen und aus rechtlichen Gründen das Klagebegehren abgewiesen. Die Untergerichte gingen davon …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers, die nur den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geltend macht, ist begrundet. Von entscheidender Bedeutung ist die hier zu lösende Frage, ob die Ersteher der Versteigerungsgegenstände Eigentum an den Kläger übertragen haben. Diese Frage ist nur dann rich…