RS0012781 – OGH Rechtssatz
RS0012781 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die körperliche Übergabe eines Kraftfahrzeuges wird dadurch nicht bewirkt, daß sich der Vertreter des Käufers in den Wagen setzt und diesen dann unmittelbar darauf wieder dem Verkäufer überläßt.