JudikaturJustizRS0012781

RS0012781 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juli 1961

Die körperliche Übergabe eines Kraftfahrzeuges wird dadurch nicht bewirkt, daß sich der Vertreter des Käufers in den Wagen setzt und diesen dann unmittelbar darauf wieder dem Verkäufer überläßt.