Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 2.719,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 247,20 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Vertrag Beilage A mieteten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im September 1984 noch in Gründung befindliche klagende Partei und Dieter und Otto W*** von der beklagten Partei das Geschäftslokal top.Nr. 1 im Hause Salzburg, Rupertgasse 24-26 ab 1. Oktober 1984 auf unbe…
Rechtliche Beurteilung Nach dem Inhalt des schriftlichen Mietvertrages verzichteten die Vertragsparteien zulässigerweise (vgl. Würth in Rummel, ABGB, Rdz 7 zu § 1116 mwN) auf eine Kündigung für die ersten fünf Jahre. Die Wirkung des Kündigungsverzichtes sollte jedoch keine unbedingte sein. Für den Fall, daß den Mietern di…