Spruch Der außerordentlichen Revision wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Urteile werden im Umfang des Begehrens, den Anspruch der Beklagten im Ausmaß von S 500.000,-- samt 4 % Zinsen seit 22.12.1983 und der Kosten des Titelverfahrens von S 187.666,20, S 15.721,40 und S 18.277,80 für erlosche…
Text Entscheidungsgründe: Der am 21.12.1982 verstorbene Rechtsanwalt Dr.Viktor Franz P***** hinterließ ein Testament, mit dem er die Klägerin zur Hälfte des Nachlasses als Erbin einsetzte und der Beklagten S 500.000,-- vermachte. Im Verlassenschaftsverfahren (7 A 927/86 des Bezirksgerichtes I*****) gab…
Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil richtet sich die außerordentliche Revision der Klägerin, mit der sie in erster Linie die Abänderung der Berufungsentscheidung dahin begehrt, daß das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Rechtssache zur Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen werde; hilfsweis…