Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die vorinstanzlichen Urteile werden dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Urteil wie folgt zu lauten hat: Die beklagte Partei ist schuldig, an die klagenden Parteien das Vermächtnis des Erblassers im Verlassenschaftsverfahren 1 A 1095/92 des Bezirksgerichtes …
Text Entscheidungsgründe: Der Nachlaß nach dem am 10.6.1991 verstorbenen Franz Johann H***** wurde seiner Ehefrau Franziska H*****, der Beklagten, aufgrund des gemeinschaftlichen Testamentes vom 30.4.1973 am 18.5.1994 eingeantwortet. Mit der vorliegenden Klage begehren die klagenden Parteien von der B…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Parteien ist zulässig, sie ist auch berechtigt. Die Klägerinnen wenden sich in ihrem Rechtsmittel gegen die Feststellung des Erstgerichtes, daß sie eine allfällige finanzielle Verpflichtung, aber auch Obsorgepflichten gegenüber Andreas H***** abgelehnt hätten. Wenn sie d…