§ 709 3. Auflage — ABGB
Hat der Verstorbene die Verlassenschaft einer Person unter einer Auflage zugewendet, so muss der Belastete die Auflage möglichst genau erfüllen.
§ 709 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 709 3. Auflage
…3. Auflage § 709. Hat der Verstorbene die Verlassenschaft einer Person unter einer Auflage zugewendet, so muss der Belastete die Auflage möglichst genau erfüllen.…
Die in § 709 ABGB vorgesehene Verwirkung des Nachlasses bei Nichterfüllung der Auflage ist nur als Zweifelsregel zu verstehen (so schon 3 Ob 961/30 = NZ 1930, 135); ein anderer…
Gemeinschaft in Ansehung dieser Sache niemals aufzuheben. Da ihm dieses Recht nicht zusteht, ist eine darauf gerichtete Auflage, die als auflösende Bedingung anzusehen ist ( § 709 ABGB ), als nicht beigesetzt anzusehen ( § 698 letzter Satz ABGB ).…
…inwiefern er in Rücksicht des Fruchtgenusses oder der Verfügung über die Substanz durch ein bestehendes Substitutionsband beschränkt sei. Anordnungen nach den §§ 707 bis 709 ABGB seien den Substitutionen gleichzuhalten. Die hier dem Erben auferlegte Beschränkung sei ein Auftrag iSd § 709 ABGB. Ob er die Voraussetzung für die Verpflichtung zur…
…gänzlich ausgeschlossen scheint, nach dem die Ersatzerbschaft nur für andere Fälle anordnenden Testament käme ihm die Stellung eines Ersatzerben auch im Fall des § 709 ABGB zu. Allerdings kommt es nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofs auf die Aktenlage (im Entscheidungszeitpunkt erster Instanz) an (6 Ob 195/03z …
…SZ 22/165 Die Bestimmungen über den Auftrag gemäß §§ 709 ff. ABGB. gelten nicht für den heimfallsberechtigten Staat. Entscheidung vom 26. Oktober 1949, 3 Ob 350/49. I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen…
…die klagende Partei sich in ihrem Vorbringen, erkennbar folgend dem Inhalt der letztwilligen Verfügung, auch als "Auflageberechtigte" bezeichnete, ist nicht von einer Auflage iSd § 709 ABGB auszugehen, weil hier ein Berechtigter vorhanden ist (2 Ob 588, 589/95 = SZ 70/102 = NZ 1998, 146; 6 Ob 244799x = EvBl 2000/94 ua…
…untersagt habe. [3] In seiner dagegen erhobenen außerordentlichen Revision macht der Kläger als erhebliche Rechtsfrage (erstmals) geltend, dass eine Auflage des Erblassers nach § 709 ABGB im Einantwortungsbeschluss nicht gemäß § 178 Abs 2 Z 1 AußStrG enthalten gewesen sei. [4] 1. Damit kann das Rechtsmittel keine…
…wegen der gesetzlichen Anordnung des § 158 Abs 1 AußStrG 1854 Substitutionen und Anordnungen, die ihnen nach §§ 707 bis 709 ABGB gleichzuhalten sind, müssen auf die ihnen unterworfenen Güter in den öffentlichen Büchern eingetragen werden auch für die Fälle der sogenannten konstruktiven Nacherbschaft (5 Ob…
…3 ZPO). Begründung: Das Erst und das Berufungsgericht haben sowohl das Wesen einer vom Kläger im Revisionsverfahren nicht in Frage gestellten Auflage iSd § 709 ABGB („Auftrag“) als auch den Zweck der Inventarserrichtung sowie die Grundsätze der Reichweite der Haftung eines Sachverständigen ausführlich und zutreffend dargestellt. Darauf kann verwiesen…
…sei, der Anerbe habe den Verkaufserlös mit seinen Schwestern Vitkoria E*** und Maria K*** zu teilen. Es liege daher kein Auftrag im Sinne des § 709 ABGB vor, weil der Erbe nach dem erklärten Willen des Erblassers im Falle eines Grundverkaufes den Nachlaß nicht verlieren, sondern lediglich verpflichtet sein solle, den Verkaufserlös…
…nicht rekursberechtigt (JBl 1967, 371; NZ 1977, 78; SZ 60/225 = RZ 1988/21; RIS Justiz RS0006335; Kralik, Erbrecht3, 268 mwN; Welser in Rummel3 § 709 ABGB Rz 12), weil die bloße Auflage keine Rechtsanspruch Dritter begründet (NZ 1994, 115 u.a.). Noch weniger kann aber dann die Einschreiterin, die ihr Recht nur…
… ZPO zurückgewiesen. Begründung: Die am 23. 3. 2000 verstorbene Erblasserin setzte die Beklagte testamentarisch zur Erbin mit der „Auflage" (§ 709 ABGB) ein, die Hälfte des reinen Nachlassvermögens zur Finanzierung eines Auslandsstudiums des Klägers zu verwenden. Für den Fall, dass die Beklagte vor der Erblasserin, gleichzeitig mit…
…dies jedoch mit der festgeschriebenen Verpflichtung der Übernahme der Obsorge durch die Klägerinnen im Bedarfsfall. Es sei daher von einem Auftrag im Sinne des § 709 ABGB auszugehen. Da die Klägerinnen unmißverständlich erklärt hätten, hinsichtlich der Beklagten und ihres Sohnes Andreas H***** weder eine finanzielle Versorgung noch eine persönliche Obsorge übernehmen zu…
…Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung begehrte. Diese Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei der letztwilligen Verfügung um eine Auflage gemäß § 709 ABGB handle und daher ein Teilungshindernis nach § 832 ABGB vorliege. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Die außerordentliche Revision wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen, woraufhin…
…unter einem Auftrag zugewendet, so ist dieser Auftrag als eine auflösende Bedingung anzusehen, daß durch die Nichterfüllung des Auftrages der Nachlaß verwirkt werden solle (§ 709 ABGB). Substitutionen und Anordnungen, die ihnen nach den §§ 707 bis 709 ABGB gleichzuhalten sind - also auch Auflagen - müssen auf die ihnen unterworfenen Güter in…
dem legierten Hause zur Verfügung zu stellen, ist rechtlich weder als eine Beschränkung der letztwilligen Zuwendung durch Erteilung eines Auftrages im Sinne der §§ 709 ff ABGB noch durch eine Bedingung i.S. der §§ 696 ff ABGB zu werten, sondern als Sublegat. Der Umstand, daß eine sofort beziehbare Wohnung für die…
…die Rechtsansicht des Erstgerichtes und führte ergänzend aus, daß die letztwillige Verfügung der Rechtsvorgängerin der Kläger nicht als Auftrag (Auflage) im Sinne der §§ 709 ff ABGB, sondern als Vermächtnis zu qualifizieren sei. Der Beklagte sei durch dieses Vermächtnis zwar begünstigt, doch habe ihm die Erblasserin keinen über den 31.12.1994 hinauswirkenden Kündigungsverzicht…
…und zu diesem Zwecke wohl überhaupt die Verweisung auf den Rechtsweg erforderlich. Bei den "Anordnungen" des Testamentes handle es sich nicht um "Aufträge" iSd § 709 ABGB, sondern um Vermächtnisse, deren Übergabe nicht zu den Aufgaben des Nachlaßkurators gehöre, weil diese nötigenfalls einzuklagen seien. Die gegenständlichen gesellschaftsvertraglichen Änderungen seien demgemäß auch nicht…
…ABGB (Auflage oder Modus) in die Hände des Erben oder auch des Legatars (vgl JBl 1956, 469 [ Steinwenter ] und Eccher in Schwimann , § 709 ABGB Rz 4) legen. Hat der Erblasser jemandem einen Nachlaß unter einem Auftrag zugewendet, so ist dieser Auftrag als eine auflösende Bedingung dahin anzusehen, daß…
…und 1945 durch Missbrauch von Benes Dekret No 12/1945 konfiszierten tschechischen Vermögens ihrer Familie nach tschechischen Restitutionsgesetzen durch Karl Johannes von S***** gemäß § 709 ABGB Alleinerbin und Eigentümerin des gesamten, von ihrem Vater hinterlassenen Vermögens zu sein. Nach dem Klagevorbringen sind die Grundbucheintragungen von Karl Johannes von S***** und der…
…oder der Familie seiner Ehefrau dürften zu keinem Zeitpunkt etwas aus diesem Nachlass erhalten. Es handle sich dabei um eine Auflage im Sinne des § 709 ABGB, die nach § 158 Abs 1 1. Satz AußStrG aF - jeweils als Veräußerungsverbot zu Lasten der Seitenverwandten des Erblassers und seiner Ehefrau - im Grundbuch einzuverleiben…
…zeigt der Kläger keine aufzugreifende Fehlbeurteilung der Vorinstanzen im Zusammenhang mit der Verneinung des Vorliegens von Erbunwürdigkeit auf. [13] 3.2. Die in § 709 ABGB aF vorgesehene Verwirkung des Nachlasses bei Nichterfüllung der Auflage ist nur als Zweifelsregel zu verstehen; ein anderer, allenfalls auch durch Auslegung ermittelter Wille des…
…und eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes wies es ab. Es vertrat die Auffassung, die von der Erblasserin gewählte Formulierung stelle eine Auflage im Sinn des § 709 ABGB dar, die in die öffentlichen Bücher einzutragen sei. Das Erstgericht ergänzte darauf die Einantwortungsurkunde durch eine Verbücherungsanordnung, wonach es die Einverleibung des Eigentumsrechts für Herwig…
…Erben einen Betrag von 16.000 S auszuzahlen haben, läßt verschiedene Beantwortungen zu. Es kann darin eine Auflage mit der Wirkung einer auflösenden Bedingung gemäß § 709 ABGB. erblickt werden, es kann aber auch der Standpunkt vertreten werden, es liege keine Auflage vor, weil ja bestimmbare Personen bedacht sind (siehe Ehrenzweig § 502…
…wurden. Der Legatserfüllungsanspruch begründet keine Beteiligtenstellung des Legatars im Abhandlungsverfahren (6 Ob 99/99y ua). Da auch der aus einer Auflage (§ 709 ABGB) Begünstigte im Verlassenschaftsverfahren nicht rekursberechtigt ist (NZ 1977, 78; SZ 60/225 = RZ 1988/21; 1 Ob 90/01v), kommt…
…im Notariatsakt vom 14. 1. 1936 verfügten Beschränkungen nicht um eine fideikommissarische Substitution, sondern um eine der Witwe erteilte Auflage gemäß § 709 ABGB handelt. Nach § 608 ABGB kann der Erblasser seinen Erben verpflichten, die angetretene Erbschaft nach seinem Tode oder in anderen bestimmten Fällen einem zweiten…
…Verlagskomplex Hermann T auf Lebensdauer der Friederike S zukommen zu lassen. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Auflage (Auftrag) im Sinne des § 709 ABGB, sondern, wie sich schon aus dem Inhalt der letztwilligen Verfügung ergibt, ebenfalls um ein Vermächtnis zugunsten der Friederike S, da der Erblasser zweifellos einen schuldrechtlichen…
…nicht auseinandersetzt, nicht auf. Im übrigen ist dem Rekursgericht beizupflichten, dass die vom Revisionsrekurswerber gewünschte Qualifikation der in Rede stehenden Verfügung als Auftrag iS § 709 ABGB nicht in Betracht kommt, weil dem Beschwerten nach dem klaren Wortlaut der Verfügung ein Berechtigter gegenübersteht, der einen Anspruch auf Leistung hat (NZ 1975, 31…
…von der Ausnahme im Notfall abgesehen nicht an andere Personen zu veräußern. Diese Auflage sei als auflösende Bedingung anzusehen, deren Nichterfüllung gemäß § 709 ABGB zur Verwirkung des Nachlasses führe. Solange eine Nichterfüllung der Auflage möglich sei, unterliege der Belastete der Sicherstellungspflicht des § 158 Abs 1 AußStrG…
…nicht bindend (RIS Justiz RS0007784). Dass das Inventar auch für die Berechnung des Ausmaßes einer Verpflichtung zur Erfüllung einer Auflage im Sinne des § 709 ABGB keine Wirkung hat, hat der Oberste Gerichtshof in der bereits zitierten Entscheidung 3 Ob 272/07g klargestellt. Der Oberste Gerichtshof bejahte zwar in…
…auf dem Testament beruhte, in dem der Erblasser ua entsprechende Anordnungen hinsichtlich der Liegenschaftsverwaltung getroffen habe. Diese Erbteilungsanordnungen seien jedoch im Sinne einer Auflage (§ 709 ABGB) zu beachten, sodass ein Widerruf der Verwalterbestellung hier schon aus erbrechtlichen Gründen von vornherein nicht in Betracht komme. Da der Erblasser letztwillig verfügt habe, dass…
…was die Beklagte aus dem Nachlaß erhielt, die Liegenschaft EZ ***** KG P*****, wurde ihr mit einem Auftrag zugewendet, der als auflösende Bedingung anzusehen ist (§ 709 ABGB; 3 Ob 516/87). Zur Frage der Haftung desjenigen, dem die Zuwendung bedingt oder befristet gemacht wurde, führt Weiß (aao 897) aus, "notgedrungen wird man…
…zu befolgen ist, nämlich: 'mein ganzes sonstiges Vermögen (bei Banken usw) soll gleichmäßig an meine Töchter verteilt werden'. Diese Anordnung kommt einem Auftrag gemäß § 709 ABGB gleich, zu dessen Sicherstellung der erbserklärte Erbe und Witwer, Dr. Herbert G*****, und die 3 hiezu gleichteilig zu je 1/3 nachberufenen, großjährigen und eigenberechtigten…
…Anordnung ihrer Tochter vom 6. 12. 1995 wegen Testierunfähigkeit, hilfsweise wegen Irrtums der Erblasserin, in eventu wegen Verwirkung des Nachlasses durch den Beklagten gemäß § 709 ABGB an und begehrte die Herausgabe der Liegenschaft. Die Klage wurde in allen drei Instanzen abgewiesen. Die Klägerin war mit ihrem Ehegatten Anfang der Siebzigerjahre auf…
…neuerliche) Enteignung bewirkt habe. Aus diesem Grund falle das Vermögen unter die Restitutionsgesetze und könne daher zurückgefordert werden. Der Beklagte habe den Nachlass nach § 709 ABGB verwirkt, weil er entgegen dem Auftrag des Erblassers weder selbst Restitutionsansprüche geltend gemacht noch die Beklagte dabei unterstützt habe. Vielmehr habe er sie absichtlich behindert…
…solche Anordnung von der bisherigen Rechtsprechung, um die letztwillige Verfügung durch Umdeutung wenigstens zum Teil zu retten, als Auflage (Auftrag) im Sinn der §§ 709 ff ABGB beurteilt (RIS-Justiz RS0012394; 10 Ob 14/04p mit ausführlicher Darstellung der Judikatur = SZ 2005/79 = NZ 2006/34). Dieser Ansicht der Rechtsprechung hat ein…
…neuerliche) Enteignung bewirkt habe. Aus diesem Grund falle das Vermögen unter die Restitutionsgesetze und könne zurückgefordert werden. Der Beklagte habe den Nachlass nach § 709 ABGB verwirkt, weil er entgegen dem Auftrag des Erblassers weder selbst Restitutionsansprüche geltend gemacht, noch die Klägerin dabei unterstützt habe. Vielmehr habe er sie absichtlich behindert…
…Begründung: Wenn die Ansicht des Rekursgerichtes richtig wäre, daß die Verpflichtung, den Minderjährigen Erziehung und Unterhalt zu gewähren, als ein Auftrag und somit gemäß § 709 ABGB. als auflösende Bedingung anzusehen ist, dann wäre allerdings zu bedenken, daß nach § 708 ABGB. im Falle einer auflösenden Bedingung zwischen demjenigen, der zunächst die…
…6. 12. 1995 infolge Testierunfähigkeit der Tochter der Klägerin, hilfsweise wegen Irrtums der Erblasserin und hilfsweise weiters, weil der Nachlass durch den Beklagten gemäß § 709 ABGB verwirkt worden sei, rechtsunwirksam, rechtsungültig bzw aufgehoben bzw verwirkt sei; mit dem zweiten Hauptbegehren beantragt die Klägerin die Herausgabe der Liegenschaft und die Einwilligung des…
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