Spruch Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist Rechts- und Tatfrage. Im Zweifel ist der Nacherbfall nicht als Bedingung, sondern als bloße Zeitbestimmung anzusehen. Die Anmerkung des Substitutionsbandes ist auch beim Fideikommiß auf den Überrest zulässig. Ein bloßer Rat oder einfache Empfehlung …
Text Der Nachlaß der am. 18. Oktober 1928 gestorbenen Barbara B. ist auf Grund ihres Testaments vom 13. Oktober 1928 ihrem Witwer Josef B. als Alleinerben, jedoch beschränkt mit der fideikommissarischen Substitution zugunsten seiner großjährigen Kinder Anton, Lorenz und Bartholomäus, eingeantwortet worde…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Wie in den Vorinstanzen versucht der Beklagte auch in der Revision die Ansicht aufrechtzuhalten, daß die Anordnung im Testament vom 13. Oktober 1928 keine fideikommissarische Substitution, sondern nur einen unverbindlichen Wunsch darstelle, der Erbe Josef B. möge den N…